Peter Kopp (Biografie eines Rosenheimer Kommunisten)
Neben Ludwig und Friedrich war Peter Kopp der dritte und älteste von drei Brüdern, die alle als Kommunisten am 26.04.1933 in das KZ Dachau eingeliefert wurden. Peter Kopp wurde am 17.09.1901 in Metz geboren und wohnte später in Rosenheim, Fürstätt 2. Als Beruf wird bei ihm angegeben: Hilfsarbeiter und Rosenheimer Stadtrat. Auf der Einlieferungsliste in das KZ Dachau am 26.04.1933 heißt es zudem: „Ehedem stellvertr. Unterbezirksleiter der KPD.“[1] Seine Inhaftierung im KZ Dachau wird mehrfach bestätigt, so durch Unterlagen der Arolsen Archives, darunter eine Häftlingsliste des KZ.[2]
Peter Kopp besuchte die Volksschule, arbeitete zunächst als Gelegenheitsarbeiter und Hilfsbauarbeiter, später als Lagerarbeiter. Von 1923 bis 1926 war er fast ständig arbeitslos. Schon frühzeitig war Kopp beim Deutschen Holzarbeiterverband gewerkschaftlich organisiert.
Wegen Bretterdiebstahls am 24.09.1921 bei der Firma Hohmann in der Sanierung wurde er erstmals aktenkundig und musste für zwei Wochen ins Gefängnis.
Zu dieser Zeit trat er auch der KPD bei. Am 02.06.1924 warf man ihm „Werfen mit Steinen“ vor und er musste drei Reichsmark Geldstrafe bezahlen. Bei dieser überschaubaren Strafe dürfte er jedoch kaum auf Menschen geworfen haben. Im selben Jahr trat er wieder der KPD bei, aus der er zwischenzeitlich ausgetreten war.[3] Ein Jahr später, 1925, kam er in Untersuchungshaft. Denn man beschuldigte ihn der Vorbereitung zum Hochverrat. Die Voruntersuchung wurde eröffnet. Bei einer Hausdurchsuchung hatte man 15 Bürgerkriegshefte gefunden (Heftreihe der Kommunistischen Internationalen). Wegen einer Amnestie zum Schutze der Republik wurde das Verfahren aber vom Staatsgerichtshof am 26.09.1925 eingestellt. Ein Dreivierteljahr später, am 21.06.1926, bekam er drei Tage Haft wegen der Verbreitung verbotener Flugblätter. Was war geschehen? Er hatte an seinem Haus Flugblätter mit dem Titel „Erwache Volk!“ angebracht, „ohne dieselben vorher zur Kenntnisnahme vorzulegen“.[4]
Für den 17.10.1928 liegt eine Mitgliederliste der KPD mit seinem Namen vor,[5] und für den 01.09.1930 eine des „Antifaschistischen Schutzbundes“,[6] in dem, wie in der KPD, alle drei Kopp-Brüder Mitglieder waren.
Einige seiner politischen Aktivitäten ließen sich in den Akten finden. So referierte Peter Kopp am 06.03.1930 im „Pernloher Keller“ zur Bedeutung dieses Tages. Denn der 6. März war der internationale Kampftag gegen die Erwerbslosigkeit. Es kamen 200 Teilnehmer. Und am 09.06.1930 besuchte Peter Kopp, wie andere Rosenheimer Kommunisten, in der Uniform des Rotfrontkämpferbundes das kommunistische Pfingsttreffen in Traunstein.
Im Herbst 1930 wurde er zusammen mit Max Gipp nachts um 2:30 Uhr beim Ankleben von Wahlplakaten erwischt.[7]
Besondere Bedeutung hatte aber seine Wahl 1929 zum Rosenheimer Stadtrat, dem einzigen der KPD. Die KPD erzielte bei diesen Stadtratswahlen 4,3% der Stimmen. Der neu gewählte Stadtrat hielt am 12.12.1929 seine 1. Sitzung ab,[8] auf der die Stadträte über ihre Aufgaben und Pflichten belehrt und per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung verpflichtet wurden. Peter Kopp war ausnahmslos bei allen folgenden Stadtratssitzungen anwesend.
Bei der 4. Sitzung am 15.01.1930 wurden die Mitglieder für die einzelnen Ausschüsse festgelegt. Kopp wurde für die Gruppe der „Mieter“ in den Wohnungsausschuss gewählt.
Weiterhin gab sich der Stadtrat in dieser 4. Sitzung eine Geschäftsordnung. Diese war Anlass für Peter Kopp, seinen ersten Antrag zu stellen. Er forderte, den §5 der Geschäftsordnung zu streichen. Dieser lautete:
„Der Vorsitzende eröffnet und schließt die Stadtratssitzungen, handhabt die Ordnung und leitet die Beratungen und die Abstimmung (Art.23 GO). Er ist damit befugt, einen Redner zu unterbrechen, zur Sache zu verweisen und zur Ordnung zu rufen. Wird ein dreimaliger Ordnungsruf während derselben Sitzung gegen einen Redner nötig, so ist diesem das Wort zu entziehen, und es kann ihm die fernere Wortführung in dieser Sitzung durch Beschluß untersagt werden. Bei weiterer Widersetzlichkeit kann der Ausschluß des betreffenden Stadtratsmitgliedes für diese Sitzung durch Beschluss erfolgen.“[9]
Der Antrag von Peter Kopp auf Streichung wurde mit 30:1 abgelehnt. Über eine Diskussion zu diesem Antrag enthält das Stadtratsprotokoll keine Informationen. Es darf vermutet werden, dass Kopp in besagtem §5 eine erhebliche Einschränkung des Rederechts im Stadtrat sah und einer möglichen Verhängung eines Redeverbots oder gar eines Hinauswurfs im Vorhinein entgegenwirken wollte. Er war also von Anfang an bestrebt, zu verhindern, dass man ihm bei den Sitzungen das Wort abschneiden könnte. Das Ergebnis der Abstimmung zeigt aber deutlich die Isolation des einzigen kommunistischen Stadtrats.
Erst sieben Monate später, auf der 14. Sitzung vom 13.08.1930 stellte er wieder einen Antrag. Der genaue Wortlaut dieses Antrages wird nicht mitgeteilt. Es heißt im Protokoll lediglich: „Antrag des kommunistischen Stadtratsmitgliedes Kopp zu der Verordnung des Reichspräsidenten zur Behebung finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Notstände vom 26. Juli 1930.“ Auch dieser Antrag wird bei Anwesenheit von 30 Stadträten mit 29:1 abgelehnt.
Über eine Diskussion vor der Abstimmung wird im Protokoll nichts mitgeteilt. Bei Kopps Antrag ging es inhaltlich darum, dass am 26.07.1930 eine vom Reichstag abgelehnte Notverordnung wieder eingeführt wurde. Außerdem wurden der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf 4,5% erhöht und die Leistungen zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung eingeschränkt. Für Krankenscheine wurde eine Zwangsgebühr eingeführt, für Arzneimittelkosten eine Beteiligung.[10] Peter Kopp wünschte offenbar im Interesse seiner Wählerschaft im Stadtrat eine politische Diskussion über diesen Sachverhalt.
Und noch ein letztes Mal meldete sich Peter Kopp zu Wort und stellte einen Antrag, nämlich in der 16. Sitzung am 24.09.1930. Im Protokoll heißt es: „Antrag des kommunistischen Stadtratsmitgliedes Kopp zu den Notverordnungen des Herrn Reichspräsidenten (die Reichshilfe betreffend)“. Wieder berichtet der Bürgermeister. Über eine Diskussion wird auch hier nichts mitgeteilt. Peter Kopp dürfte es grundsätzlich darum gegangen sein, dass der §48 der Weimarer Reichsverfassung es dem Reichspräsidenten erlaubte, das Gesetzgebungsverfahren durch das Parlament fast vollständig zu umgehen. Neue Gesetze wurden per Notverordnung erlassen und nicht vom Parlament beschlossen. Dieses undemokratische Verfahren wird Kopp gerügt und dessen Konsequenzen ausgeführt haben. Es kam zur Abstimmung. Von den anwesenden 18 Stadträten stimmten 17 dagegen.
Bei allen drei Anträgen von Peter Kopp gingen die anderen Stadträte nicht auf diese ein. Seine Versuche, für die sozialen Interessen seiner Wähler und für die Erhaltung der Demokratie einzutreten, wurden jedes Mal niedergestimmt.
Dennoch war Peter Kopp unverdrossen weiterhin bei jeder bis einschließlich der 19. Sitzung vom 26.11.1930 dabei. Dann fehlte er erstmalig in der 20. Sitzung vom 17.12.1930. Er wäre „entschuldigt“. Die Wahrheit war, dass er sich seit dem 03.12.1930 in Untersuchungshaft bei der Polizeidirektion München befand, sein Prozess begann erst im August 1931.
Peter Kopp, der inzwischen auch Politischer Leiter der Rosenheimer Ortsgruppe der KPD war, hatte bei einem spektakulären Waffendiebstahl zusammen mit anderen Genossen 10 Maschinengewehre aus einer Ziegelei bei Pfaffing entwendet. Der Wasserburger Genosse Schuster hatte einen Tipp gegeben. Er hatte von Kindern gehört, die von einem Waffenversteck erzählt hatten. Daraufhin machten sich Genossen aus Wasserburg und Rosenheim am Samstag, den 22.11.1930, mit Fahrrädern auf den Weg nach Pfaffing. Auf dem Dachboden der Ziegelei wurden sie fündig. Sie vergruben sechs Maschinengewehre in der Nähe und nahmen vier mit.
Eines davon schulterte Peter Kopp in einem Sack. Eine Woche später holten die Genossen die anderen vergrabenen MGs, wieder nahm Kopp eines mit nach Rosenheim. Die ganze Aktion wurde aber verraten. Bei der Polizei sagte Kopp dann, er hätte die MGs von der Eisenbahnbrücke in den Inn geworfen.
Für die Presse war das ein willkommener Aufhänger: „Rosenheimer Kommunisten vor dem Reichsgericht“ („Rosenheimer Anzeiger“, 05.08.1931 und 19.08.1931). Die Presse geiferte: Der „Sektionschef der KPD im Chiemgau“ sowie der „Organisationsleiter in Rosenheim“ wären betroffen. Der Reichsanwalt hätten für Kopp fünf Jahre Gefängnis beantragt. Am 21.08.1931 erfolgte das Urteil.
Peter Kopp erhielt drei statt fünf Jahre Gefängnis, „wegen schweren Diebstahls in Tateinheit mit einem Verbrechen der Vorbereitung zum Hochverrat und Vergehen gegen § 4 Ziffer 1 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 26. März 1930, §§ 2, 3, 9 des Gesetzes über Kriegsgerät vom 27. Juli 1927, §§ 23, 25 des Gesetzes über Schußwaffen und Munition vom 12. April 1928.“[11]
Kopp kam zunächst ins Gefängnis Bernau, dann wurde er in das Gefängnis Landsberg/Lech verlegt. Sieben Monate Untersuchungshaft wurden ihm angerechnet.
Peter Kopp, der offenbar unter Depressionen litt, trug schwer an der familiären Trennung. Seine Frau Rosina lebte von einer Unterstützung des städtischen Wohlfahrtsamtes und erhielt in der Woche nur acht Reichsmark.
Im Juni 1932 trat Kopp in den Hungerstreik. Genossen berichteten einige Zeit später, er hätte schon 18 Kilo abgenommen. Am 21.06. erhielt er vom Oberreichsanwalt eine Strafunterbrechung von vier Tagen, „zum Besuch seiner lebensgefährlich erkrankten Mutter“.[12] Diese Unterbrechung wurde zweimal aufgrund eines entsprechenden Gesundheitszeugnisses verlängert. Dann starb die Mutter. Der Oberreichsanwalt erlaubte eine Beerdigungsteilnahme mit Überwachung durch Polizeibeamte. Kopp gab zu Protokoll: „Ich verzichte auf meine Teilnahme an der Beerdigung meiner Mutter, die heute mittags um 1 Uhr stattfindet, wenn ich dabei von Kriminalbeamten, wenn auch unauffällig überwacht werde. Ich würde nur teilnehmen, wenn ich dabei vollständig freies Geleit hätte, also von der Polizei in keiner Weise belästigt oder überwacht werde.“[13] Aus einer Pressenachricht mit dem Titel „Kurze Freiheit“ („Rosenheimer Tagblatt Wendelstein“, 08./09.07.1932) erfahren wir, dass Peter Kopp noch am gleichen Tag wieder ins Gefängnis Landsberg zurückfuhr.
Mit Schreiben vom 23.10.1932, also gut drei Monate später, wandten sich Brüder und politische Freunde an den Oberreichsanwalt und baten in Anbetracht von Kopps Gesundheitszustand erneut um dreimonatige Haftunterbrechung, „damit er seine zerrüttete Gesundheit und sein zerrüttetes Eheleben sanieren könne.“[14] Er hätte mehrere Selbstmordversuche begangen. Kopps Rosenheimer Hausarzt Dr. Klein, obwohl Fraktionsführer der NSDAP im Rosenheimer Stadtrat, befürwortete ihr Gesuch „aus reinen Menschlichkeitsgründen“. Kopp würde an „starker gemütlicher Verstimmung mit Neigung zum Weinen“ leiden. Von Appetitmangel und häufigem Erbrechen war die Rede. Zudem würde er darunter leiden, dass seine Frau ihm nicht treu wäre.[15] Aber sowohl das Gefängnis Landsberg als auch der Rosenheimer Stadtrat lehnten eine Haftunterbrechung ab.
Dann aber wurde am 20.12.1932 das Reichsamnestiegesetz erlassen, und Peter Kopp kehrte noch am gleichen Tag nach Rosenheim zurück, wo er von seinen Genossen triumphal, stehend im fahrenden Auto, auf dem Max-Josefs-Platz empfangen wurde.
Wie wir wissen, war er nur knapp zwei Monate in Freiheit, bis er im März erneut verhaftet wurde, ins Gefängnis Rosenheim kam und am 26. April in das KZ Dachau eingeliefert wurde. Dort verbrachte er ein Jahr und elf Monate. Am 26.03.1935 wurde er entlassen.
Wie es die nächsten Jahre für ihn politisch weiterging, konnte bislang noch nicht erforscht werden. Informationen über ihn waren den Akten erst wieder vom Februar 1945 zu entnehmen. Peter Kopp war als Obergefreiter im Zweiten Weltkrieg und hatte Heimaturlaub. Am 16. Februar begab er sich von der Kolbermoorer Baierstraße 5 auf den Weg zum Rosenheimer Bahnhof. Da wurde ein feindlicher Fliegerangriff gemeldet, die Sirenen ertönten. Kopp eilte zum Splittergraben bei der Firma Aicher. Im Kolbermoorer Sterberegister liest man: „Der Splittergraben erhielt einen Volltreffer, wobei Kopp vollständig zerrissen wurde. Die Uniform, Ausrüstungsgegenstände und das Soldbuch konnten nicht mehr gefunden werden.“[16] Peter Kopp wurde 44 Jahre alt.
[1] Einlieferungsliste von „Schutzhäftlingen“ aus Rosenheim in das KL Dachau am 26.04.1933, Nr. 3, Peter Kopp, ITS Digital Archive, Arolsen Archives, Copy of 1.1.6.1/9908532; Überstellung von „Schutzhäftlingen“ in das KL Dachau, 10.03.–28.04.1933, S. 124; Archiv der KZ-Gedenkstätte Dachau: NARA, Zugangsbuch Nr. 101, S. 080–081, ITS Digital Archive, Arolsen Archives, Copy of 1.1.6.1/1130429015.
[2] ITS Digital Archive, Arolsen Archives, Copy of 1.1.61/0001–0189/0093/137 und 1.1.6.1/130429015, Bestätigung von Peter Kopp als Häftling im KL Dachau.
[3] StadtA Ro, Akten I B 2, Ehemalige Melde- und Polizeiakten, Akte Peter Kopp, MEL 902, Verurteilung wegen
Vorbereitung zum Hochverrat, Prozessurteil vom 21.08.1931, S. 4.
[4] StadtA Ro, Akten, I B 2, Ehemalige Melde- und Polizeiakten, Akte Peter Kopp, MEL 902.
[5] StadtA Ro, Akten, I A 1–80 I, Mitgliederliste der KPD vom 01.09.1930.
[6] StadtA Ro, Akten I A 1-80 I, Mitgliederliste des „Antifaschistischen Schutzbundes“, Ortsgruppe Rosenheim.
[7] StadtA Ro, Akten, I B 2, Ehemalige Melde- und Polizeiakte, Peter Kopp, MEL 902, Ankleben von Wahlplakaten.
[8] Vereinigte Sitzungsprotokolle des Stadtrates, des Verwaltungs- und Polizeisenats und des Bausenats. Laufzeit: 01.01.1930 – 31.12.1930, Stadtarchiv Rosenheim, Digitalisierte Bestände, Protokolle, Sitzungsprotokolle.
[9] Ebd.
[10] Osterroth, Fran / Schuster, Dieter: Chronik der deutschen Sozialdemokratie (elektr.), 2: Vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges, Berlin 1980.
[11] StadtA Ro, Akten, I B 2, Ehemalige Melde- und Polizeiakte, Peter Kopp, MEL 902, Verurteilung wegen Vorbereitung zum Hochverrat.
[12] Ebd., Strafunterbrechung.
[13] Ebd., Protokoll von P. Kopp anlässlich der Beerdigung seiner Mutter.
[14] Ebd., Bitte von Freunden um erneute Haftunterbrechung für P. Kopp.
[15] Ebd., Gutachten des Hausarztes, der Haftunterbrechung befürwortete.
[16] Ebd., Kolbermoorer Sterberegister 1945/17/9.
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Andreas Salomon (18. Juni 2025). Peter Kopp (Biografie eines Rosenheimer Kommunisten). Rosenheimer Miszellen. Abgerufen am 8. November 2025 von https://doi.org/10.58079/145g8
