Landgerichtsassessorstochter und Wagenputzersgattin – Relationale Frauenidentität in der Verwaltungssprache des 19. und 20. Jahrhunderts
Historische Verwaltungsakten gelten als nüchterne Zeugnisse vergangener Verwaltungspraxis. Namen, Daten, Berufe – mehr scheint man von ihnen zunächst nicht zu erwarten.
Doch ein genauerer Blick auf diese scheinbar nur sachlichen Informationen zeigt, dass sie weit mehr überliefern als Verwaltungsabläufe. Sie geben auch Aufschluss über die gesellschaftlichen Ordnungsvorstellungen ihrer Zeit.
Aus heutiger Sicht wirkt es dabei irritierend, dass Frauen in diesen Akten häufig nicht als eigenständige Personen erscheinen, sondern über ihre Beziehung zu einem Mann definiert werden – als Tochter, Gattin oder Witwe.
Diese Form der „Zuordnung“ ist kein Zufall. Sie verweist auf zeitgenössische Vorstellungen von Geschlecht, die sich im 18. Jahrhundert unter dem Begriff des „Geschlechtscharakters“ herausgebildet hatten. Im 19. Jahrhundert wurde dieser Begriff dazu verwendet, um jene psychischen Eigenschaften von Frauen und Männern zu beschreiben, die man als natürliche Entsprechung körperlicher Geschlechtsunterschiede ansah. Daraus leitete man auch die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen ab.[1] In diesem Zusammenhang lässt sich auch das sozialwissenschaftliche Rollenkonzept heranziehen, das beschreibt, wie mit bestimmten gesellschaftlichen Positionen feste Verhaltenserwartungen verbunden sind, denen sich der oder die Einzelne kaum entziehen kann.[2] Vor allem im Bürgertum des 19. und 20. Jahrhunderts wurden Kinder nach diesem Rollenmodell sozialisiert und es wurde erwartet, dass sie sich bereits früh in die ihnen zugeschriebene Rolle einfügten und diese als selbstverständlich akzeptierten.[3] Während Männer auf ihre spätere Rolle im öffentlichen Raum, im Unternehmertum und in der Politik vorbereitet wurden, kam Frauen die Rolle als Hausfrau und Mutter zu. Ihr Handlungsraum befand sich also im „geschützten“, privaten, häuslichen Bereich.[4]
Diese Vorstellung von getrennten Lebenssphären führte zu einer deutlichen Hierarchisierung zwischen einer als gesellschaftlich relevant angesehenen Öffentlichkeit und einer auf das Familienleben beschränkten Privatheit.[5] Besonders in den Städten setzte sich dieses Modell durch und schuf das Bild des Mannes als Ernährer der Familie.[6] In der Praxis konnte diese Aufteilung allerdings nur für die bürgerliche Schicht funktionieren – Frauen aus der Arbeiterschicht waren in vielen Fällen auf eigene Erwerbstätigkeit angewiesen, um den Lebensunterhalt der Familie zu sichern.[7]
Diese gesellschaftliche Rollenverteilung fand nicht nur im Alltag, sondern auch in der Sprache und Praxis der Verwaltung ihren Ausdruck. Ein Blick in die Magistratsakten des 19. und frühen 20. Jahrhunderts im Stadtarchiv Rosenheim zeigt exemplarisch auf, wie tief diese Geschlechterordnung auch in die lokale Verwaltung hineinwirkte.
Auch hier erscheinen Frauen in den Rubriken zu „Beruf“ oder „Stand“ meist nicht mit einer eigenen Tätigkeit, sondern nur als -tochter, -gattin oder -witwe.
Viele dieser Einträge wirken aus heutiger Sicht skurril, wenn sich die Berufsbezeichnung einer Frau ausschließlich über den Beruf oder Status des Ehemannes erschließt. Diese Beobachtung veranlasste eine stichprobenartige Durchsicht der Akten des 19. und 20. Jahrhunderts, die eine Vielzahl solcher Beispiele zutage förderte und die hierarchische Wahrnehmung der Geschlechter in der Verwaltungssprache deutlich macht. In den Unterlagen finden sich zahlreiche Einträge, die verdeutlichen, wie Frauen vor allem über ihre familiären Beziehungen identifiziert wurden – oft mit sprachlich bemerkenswerten Ergebnissen. Damit bleibt ihr eigener Beitrag zum familiären und gesellschaftlichen Alltag unsichtbar, obwohl Frauen einen Großteil der Sorge- und Versorgungsarbeit leisteten, die in den Quellen kaum als solche anerkannt wird.
Im Zuge der Untersuchung entstand eine Sammlung der skurrilsten „Berufsbezeichnungen“ für Frauen – Bezeichnungen, die in Wahrheit kaum etwas über eine tatsächliche Tätigkeit aussagen. In einem nächsten Schritt ließen sich diese Einträge grob nach sozialen Schichten ordnen:
Es finden sich in einer ersten Gruppe Bezeichnungen, die auf Bildung, Besitz oder Amtswürde und damit auf die bürgerliche oder gehobene Schicht hinweisen. Als Beispiele aus den Akten des Stadtarchivs Rosenheim lassen sich die Berufsbezeichnungen Landgerichtsassessorstochter, Hauptzollamtsverwalterstochter, Hausbesitzerswitwe, Mühlarztwitwe, Salzfertigersoffiziantentochter, Parteiführersgattin anführen.[8]
In einer zweiten Gruppe lassen sich Bezeichnungen, die mit Handwerk, Handel oder kleineren Selbstständigkeiten verbunden sind und somit dem Mittelstand zugeordnet werden können, zusammenfassen. Beispielhaft aus den Unterlagen des Stadtarchivs lassen sich für diese Gruppe die Berufsbezeichnungen Früchtehändlerstochter, Regenschirmmacherstochter, Bezirksmaschinenmeisterstochter, Obergartenverwalterstochter, Weißbierwirtsgattin anführen.[9]
Und schließlich, in der dritten und letzten Gruppe, lassen sich solche Berufsbezeichnungen zusammenfassen, die auf körperliche Arbeit, einfache Dienstleistungen oder einen prekären Status verweisen – also auf die untere soziale Schicht und abhängige Beschäftigungen. Beispielhaft hierfür lassen sich in den Unterlagen des Stadtarchivs Berufe wie die Tierausstopfersehefrau, Farmersgattin, Ablöswärterswitwe, Wagenwärtergehilfenswitwe oder auch die Wagenputzersgattin finden.[10]
Die Beispiele aus unterschiedlichen sozialen Schichten verdeutlichen, dass die relationale Benennung von Frauen auf einem bürgerlichen Rollenmodell beruhte, das von der Verwaltung als allgemeines Ordnungsideal übernommen wurde. In der Praxis wurde dieses Modell auch dort angewendet, wo es mit der tatsächlichen Lebensrealität kaum vereinbar war – ein Umstand, der sich besonders deutlich in den ungewöhnlichen Berufsbezeichnungen niederschlägt. Die Gliederung der Einträge zeigt, wie konsequent die Verwaltung weibliche Identität relational definierte – unabhängig von sozialer Position oder der tatsächlichen Lebenssituation der Frau: Ob Tochter, Gattin oder Witwe, der weibliche Status blieb in den meisten Fällen abgeleitet vom Mann, nicht eigenständig und lies wenig Raum für Individualität oder eigene Tätigkeit.
In einem für diesen Beitrag zentralen Aufsatz von Monika Hausen wird erklärt, warum diese Beobachtung zutrifft:
„Immerhin hat es im 19. Jahrhundert nicht an Versuchen gefehlt, auch bei den Arbeitern den „richtigen“ Familiensinn zu pflegen und vor allem die Frauen des „niederen“ Volkes auf ihre „Bestimmung als Gattin, Hausfrau und Mutter“ durch eine entsprechende psychologische und praktische Ausbildung vorzubereiten. Da in der Restabilisierung der Familienverhältnisse ein sicherer Weg zur Lösung der „sozialen Frage“ gesehen wurde, ist anzunehmen, daß man besonders intensiv versuchte, die Lehre von den „Geschlechtscharakteren“ als Kernelement der Vorstellung vom wahren Familienleben bei den Arbeitern zu popularisieren.“[11]
Diese Beobachtung Hausens deutet darauf hin, dass auch die lokale behördliche Verwaltung das Ziel verfolgte, den „richtigen“ Familiensinn in allen gesellschaftlichen Schichten widerzuspiegeln. Dabei fand weibliche Erwerbsarbeit und Heimarbeit zugunsten der Vorstellung der Frau als Gattin, Hausfrau und Mutter weitgehend keine Berücksichtigung. War es nicht möglich, eine Frau eindeutig in eine dieser Rollen einzuordnen – etwa, weil ihr Ehemann bereits verstorben war oder sie ledig bzw. noch ein Kind war, griff man auf Bezeichnungen wie -witwe oder -tochter zurück.
Die formale Erfassung verschleierte damit nicht nur die Identität der Frauen, sondern auch ihre tatsächliche Tätigkeit: Viele leisteten Sorge- und Pflegearbeit im Haushalt, arbeiteten aktiv im familiären Betrieb, halfen in Handwerk, Handel oder Landwirtschaft mit und trugen so wesentlich zum wirtschaftlichen Fortkommen ihrer Familien bei.[12] In den amtlichen Quellen und Statistiken wurde diese Arbeit jedoch lange nicht erfasst.[13] Statt Frauen als Mitwirkende, Arbeiterinnen oder Unternehmerinnen zu erfassen, reduzierten die Register sie auf ihre familiären Beziehungen. Auf diese Weise verschwand ihr Beitrag sowohl zur familiären Versorgung als auch zur lokalen Wirtschaft aus der offiziellen Überlieferung – ein strukturelles Ungleichgewicht, das deutlich macht, wie die Verwaltungslogik weibliche Tätigkeit marginalisierte.
Aus soziologischer Perspektive lässt sich dieses Muster als Beispiel für das verstehen, was heute unter dem Begriff Care-Arbeit gefasst wird. Seit dem 18. Jahrhundert wurde gesellschaftliche Arbeit zunehmend nach quantifizierbaren Kriterien messbar gemacht, insbesondere nach Rentabilität, Arbeitszeit und Entgelt. Tätigkeiten, die Sorge, Pflege und Unterstützung innerhalb von Familie und Gemeinschaft leisteten, entzogen sich diesen Parametern jedoch weitgehend und bleiben damit bis heute ökonomisch schwer fassbar.[14] Gerade diese mangelnde Messbarkeit trug dazu bei, dass Sorgearbeit als „unökonomisch“ galt und ihren Status als vollwertige Arbeit zunehmend verlor.[15] Die überwiegend von Frauen verrichtete Haus- und Sorgearbeit wurde so zur gesellschaftlichen Selbstverständlichkeit und zugleich unsichtbar. Die historischen Akten zeigen, dass diese Unsichtbarkeit bereits im 19. Jahrhundert auch institutionell wirksam war: Weibliche Tätigkeit blieb in der Verwaltungspraxis weitgehend unberücksichtigt, ein Befund, der auf strukturelle Mechanismen verweist, die ihre gesellschaftliche Anerkennung bis heute einschränken.
Damit zeigen die vermeintlich nüchternen Verwaltungsakten nicht nur administrative Praxis, sondern auch die blinden Flecken ihrer Zeit. Was als sachliche Ordnung erscheint, erweist sich bei näherem Hinsehen als Ausdruck gesellschaftlicher Wertungen, die weibliche Erwerbs-, Heim- und Care-Arbeit ausblendeten. Die ungewöhnlichen „Berufsbezeichnungen“ sind daher mehr als kuriose Randnotizen: Sie verweisen auf eine historische Logik, die weibliche Tätigkeit relational definierte und damit unsichtbar machte. Dass Sorgearbeit bis heute häufig als selbstverständlich gilt und selten angemessen sichtbar gemacht oder entlohnt wird, zeigt, wie langlebig derlei Deutungsmuster sein können. Gerade darin liegt der besondere Quellenwert der stichprobenartig ausgewerteten Einträge – nicht trotz, sondern wegen ihrer nur scheinbaren Banalität.
| Berufsbezeichnung | Signatur | Datierung / Laufzeit der Akten |
| Ablöswärterswitwe | MAG V A 4 130 | 1897 |
| Bezirksmaschinen- meisterstochter | FAS 1015/16 | 1908 |
| Chorregentenwitwe | MAG III A 10 8 | 1867 |
| Circusbesitzerswitwe | MAG V A 4 144 | 1899 |
| Farmersgattin | MAG I B 1 390 | 1927 |
| Früchtehändlerstochter | Verschiedene, u. a.: NL SIM 24237 Generalkartei | 1863 – 1900 |
| Güterladerswitwe | MAG V A 4 173 | 1906 |
| Haltestellerswitwe | FAS 1050/6 | 1905 |
| Hausbesitzerswitwe | FAS 976/7 | 1913 |
| Hauptzollamts- assistentenwitwe | MAG V A 4 138 | 1893 |
| Hauptzollamts- verwalterstochter | MAG I B 1 36 | 1882 |
| Kunstmühlbesitzersgattin | MEL 9848 | 1864 – 1941 |
| Landgerichts- assessorstochter | FAS 972/36 | 1823 – 1919 |
| Leihhausschätz- meisterstochter | PER 40 | 1955 – 1972 |
| Meßgehilfenswitwe | MAG I B 1 336 | 1922 |
| Mühlarztwitwe | FAS 991/10 | 1896 |
| Obergarten- verwalterswitwe | PER 49 | 1969 |
| Parteiführersgattin | MEL 11663 | 1882 – 1959 |
| Regenschirm- macherstochter | Generalkartei | 1878 – 1883 |
| Rentamtsdienerstochter | MAG VI Q 2 40 | 1872 – 1873 |
| Salzfertiger- offiziantenstochter | MAG VII B 3 10 | 1851 – 1852 |
| Schäftefabrikantenswitwe | FAS 1029/32 | 1899 |
| Tierausstopfersehefrau | MAG V A 4 139 | 1898 |
| Vorarbeiterswitwe | FAS 1013/11 | 1906 |
| Wagenputzersgattin | DOK 5142 | 1925 – 1930 |
| Wagenwärter- gehilfenswitwe | FAS 915/22 | 1902 |
| Wechselwärterswitwe | FAS 965/36 | 1889 – 1905 |
| Weißbierwirtsgattin | FAS 604 | 1640 – 1848 |
| Werkführersgattin | MAG I B 1 363 | 1925 |
[1] Hausen, Karin: „Die Polarisierung der ‚Geschlechtscharaktere‘ – Eine Spiegelung der Dissoziation von Erwerbs- und Familienleben“, in: Industrielle Welt. Schriftenreihe des Arbeitskreises für moderne Sozialgeschichte, Bd. 21: Sozialgeschichte der Familie in der Neuzeit Europas, 1976, S. 363–393, hier: S. 363.
[2] Ebd., S. 364.
[3] Ebd., S. 391.
[4] https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/themen/partizipationsmoeglichkeiten-fuer-frauen-der-politik-des-19-und-fruehen-20-jahrhunderts. Zuletzt aufgerufen am 29.01.2026.
[5] Ebd.
[6] Ebd.
[7] https://www.bpb.de/themen/gender-diversitaet/frauenbewegung/35252/wie-alles-begann-frauen-um-1800/. Zuletzt aufgerufen am 19.09.2025.
[8] Diese Bezeichnungen entstammen verschiedenen Beständen des Stadtarchivs Rosenheim, eruiert über die Stichwortsuche in der Online-Datenbank: https://iserver.stadtarchiv.de/ . Die genauen Signaturen können Tab. 1 am Ende entnommen werden.
[9] Ebd.
[10] Ebd.
[11]Hausen, Karin: „Die Polarisierung der ‚Geschlechtscharaktere‘ – Eine Spiegelung der Dissoziation von Erwerbs- und Familienleben“, in: Industrielle Welt. Schriftenreihe des Arbeitskreises für moderne Sozialgeschichte, Bd. 21: Sozialgeschichte der Familie in der Neuzeit Europas, 1976, S. 363–393, hier: S. 383.
[12] https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/themen/erwerbstaetigkeit-von-frauen-im-kaiserreich-und-der-weimarer-republik. zuletzt aufgerufen am 17.02.2026.
[13] Ebd.
[14] Hausen, Karin: „Die Polarisierung der ‚Geschlechtscharaktere‘ – Eine Spiegelung der Dissoziation von Erwerbs- und Familienleben“, in: Industrielle Welt. Schriftenreihe des Arbeitskreises für moderne Sozialgeschichte, Bd. 21: Sozialgeschichte der Familie in der Neuzeit Europas, 1976, S. 363–393, hier: S. 391.
[15] Ebd.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Nicola Zmavc (8. März 2026). Landgerichtsassessorstochter und Wagenputzersgattin – Relationale Frauenidentität in der Verwaltungssprache des 19. und 20. Jahrhunderts. Rosenheimer Miszellen. Abgerufen am 16. April 2026 von https://doi.org/10.58079/15tx7
